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Arzneien aus der
„Apotheke Gottes“
Die
heilenden Kräfte von Pflanzen sind der Menschheit schon seit Jahrtausenden
bekannt. Lange Zeit waren die Heilkräuter der Natur auch die einzige
Möglichkeit, Beschwerden zu lindern und Krankheiten zu heilen. Denn die Ära der
synthetischen Arzneimittel ist vergleichsweise noch jung. Selbst unsere
Großmütter vertrauten vielfach noch auf Hausmittel aus der „Apotheke Gottes“.
Ihr Wissen, welches Kraut wogegen hilft, stützte sich dabei auf die Erfahrungen
vieler Generationen: Angefangen bei den Heilern der Antike über die
Klostermedizin des Mittelalters bis hin zu Naturheilkundlern wie Kneipp.
Der
Siegeszug der modernen Medizin ließ viele dieser Kenntnisse in Vergessenheit
geraten. „Out“ sind Naturheilmittel deshalb aber nicht. Über zwei Drittel aller
Bundesbürger greifen zumindest gelegentlich zu den so genannten Phytopharmaka.
Die Qualitätsunterschiede der auf dem Markt befindlichen Pflanzenarzneien sind
jedoch groß und ein Laie hat es schwer, hier die Spreu vom Weizen zu trennen.
Phytopharmaka - Wann eine sinnvolle
Alternative?
Grund für
die Beliebtheit von Phytopharmaka ist ihre zumeist bessere Verträglichkeit
gegenüber den „Chemiekeulen“. Pflanzliche Arzneien sind ihren synthetischen
Kollegen hinsichtlich der Nebenwirkungen überlegen, ohne dabei generell
schwächer wirksam zu sein. Das macht sie insbesondere bei der Behandlung
chronischer Erkrankungen zu einer sinnvollen Alternative. Ein Haupteinsatzgebiet
der Phytopharmaka ist der Bereich der Selbstmedikation, also die Therapie oder
Prävention leichterer Erkrankungen wie etwa einer Erkältung. Allerdings muss
dabei beachtet werden, dass die Wirksamkeit pflanzlicher Arzneien oft erst
verzögert einsetzt. Man braucht also ein wenig Geduld, die bei akuten
Erkrankungen nicht immer gegeben ist. Pflanzliche Präparate können zudem
sinnvolle Begleiter einer chemischen Therapie sein, um deren Verträglichkeit zu
fördern. Grundsätzlich frei von Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen sind
Phytopharmaka aber nicht. Denn auch sie enthalten in der Regel hochwirksame
Substanzen. Ohne eine Beratung durch den Arzt oder Apotheker sollten sie daher
nicht oder nur kurzfristig eingenommen werden.
Typische Einsatzgebiete moderner
Phytopharmaka sind:
·
Hirnleistungsstörungen und Konzentrationsschwäche (z.B. Ginkgo)
·
Herz- und
Kreislauferkrankungen (z.B. Weißdorn, Knoblauch)
·
Venenerkrankungen (z.B. Rosskastanie)
·
depressive
Verstimmungen und nervöse Angstzustände (Johanniskraut)
·
Schlafstörungen (z.B. Baldrian, Melisse, Hopfen)
·
Harnwegs-
und Prostataerkrankungen (z.B. Sägepalme, Brennnessel, Kürbis)
·
Atemwegserkrankungen (z.B. Efeu, Spitzwegerich, Thymian)
·
Magen-Darm-Erkrankungen (z.B. Flohsamen, Pfefferminz, Kümmel)
·
Lebererkrankungen (z.B. Mariendistel, Teufelskralle)
·
rheumatische Erkrankungen (Teufelskralle, Weidenrinde)
·
Wechseljahrsbeschwerden (z.B. Traubensilberkerze. Keuschlamm)
·
Hauterkrankungen (z.B. Ringelblume, Kamille)
·
Unterstützende Behandlung von Tumorerkrankungen (Mistel)
Qualitätskriterien von Phytopharmaka
– Die Art der Zulassung entscheidet mit
Moderne
Phytopharmaka sind Hightechprodukte, deren pharmazeutische Qualität und
Unbedenklichkeit in Deutschland durch das Arzneimittelgesetz gesichert ist.
Basis dieser Fertigarzneien sind Extrakte, die in aufwendigen Verfahren aus den
entsprechenden Pflanzenteilen gewonnen werden. Wirksame Stoffe können so
angereichert, unerwünschte und weniger verträgliche Stoffe entfernt werden. Die
verwendeten Heilpflanzen müssen zudem aus kontrolliertem Anbau stammen und einen
Mindestgehalt an bestimmten Inhaltsstoffen aufweisen. Dadurch ist gewährleistet,
dass die Wirkstoffkonzentration und Qualität der erhältlichen
Arzneimittelpräparate immer gleich bleibend gut ist. Hinsichtlich der
Wirksamkeit gibt es bei den Pflanzenarzneien allerdings beachtliche
Unterschiede. Diese sind nicht zuletzt durch gesetzliche Bestimmungen begründet.
Denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
unterscheidet bei der Zulassung grundsätzlich zwei Gruppen: Rationale und
traditionelle Phytopharmaka.
Für die
„rationalen Phytopharmaka“ gelten ebenso strenge Zulassungsvoraussetzungen wie
für synthetische Medikamente. Ihre Wirkung muss durch klinische Studien belegt
sein. Das bedeutet, dass der jeweilige Wirkstoff bei einer bestimmten Erkrankung
besser wirkte als ein Placebo (Scheinmedikament). Ihr Stellenwert in der
Therapie entspricht damit dem der synthetisch hergestellten Medikamente. Nur für
wenige Heilpflanzen liegen solche Studien vor, etwa für Johanniskraut, Ginkgo,
Efeu oder Weißdorn. Allerdings gilt auch hier der Wirksamkeitsnachweis nur für
das jeweils untersuchte Handelspräparat. Rationale Phytopharmaka sind immer
apothekenpflichtig, der Großteil von ihnen jedoch rezeptfrei erhältlich.
Für die
„traditionellen Phytopharmaka“ müssen die Hersteller hingegen keinen
Wirksamkeitsnachweis erbringen. Diese Präparate erhalten ihre Zulassung aufgrund
langjähriger und dokumentierter Erfahrungen in der Anwendung ihrer Substanzen.
Hier genügen eine eidesstattliche Erklärung des Herstellers und die erwiesene
„Ungefährlichkeit“ des Produktes. Sie unterliegen zudem weniger strengen
Kontrollen. Erkennen lassen sich traditionelle Phytopharmaka an
Verpackungsaufschriften wie "traditionell angewendet bei", "Zur Stärkung oder
Kräftigung ", "Zur Vorbeugung gegen" und ähnliches. Sie sind immer rezeptfrei
erhältlich, viele davon auch in Drogerien und Supermärkten.
Die
Tatsache, dass traditionelle Pflanzenarzneien ihre Wirksamkeit nicht durch
wissenschaftliche Studien belegen können, ist dabei noch kein Beweis, dass sie
nicht wirken. Oft fehlt es den Herstellern einfach am nötigen Geld für solch
aufwendige Studien. Denn für eine Zulassung als „rationales Phytopharmakum“
müssen sie beweisen, dass ein genau definierter Extrakt aus einer Heilpflanze
bei einer bestimmten Indikation wirkt. Hinzu kommt zudem ein großes
unternehmerisches Risiko: Nur die genaue Extraktionsmethode ist patentierbar,
nicht jedoch der Extrakt selbst. Jeder andere Hersteller kann sich daher auf das
erforschte Wissen berufen, die Extraktion leicht abwandeln und ein
vergleichbares Präparat auf den Markt bringen.
Ein Problem
haben die traditionellen Phytopharmakaprodukte allerdings: Um eine mögliche
Konsumentenschädigung auszuschließen, müssen ihre Wirkstoffe per Gesetz
niedriger dosiert werden. Ein unterdosiertes Arzneimittel kann jedoch nicht die
gewünschte Wirkung entfalten und ist daher häufig eine eher fragwürdige
Investition in die eigene Gesundheit.
Der Phytopharmaka-Dschungel – Eine
Orientierungshilfe
Welche
Qualitätsunterschiede durch diese Zulassungssystematik bei den Phytopharmaka
entstehen, zeigt das Beispiel der Johanniskraut-Produkte. Kaum eine andere
Heilpflanze ist in klinischen Studien so gut untersucht worden. Hochdosierte
rationale Präparate aus Johanniskraut-Extrakt werden bei leichten bis
mittelschweren Depressionen auch von der Schulmedizin als sinnvolle Alternative
zu entsprechenden Psychopharmaka anerkannt. Bei ärztlicher Diagnose werden
einige solcher Präparate sogar von den Krankenkassen erstattet. Daneben gibt es
aber auch viele traditionelle Johanniskraut-Produkte, die in der Mehrzahl in
Drogerien und Supermärkten erhältlich sind. Trotz Verwendung der gleichen Droge
– dem Johanniskraut – verhindert ihre Unterdosierung eine effektive Wirkung. Wer
die Heilkraft nicht dem Placebo-Effekt überlassen möchte, sollte pflanzliche
Arzneimittel daher nur in der Apotheke kaufen. Die Apothekenpflicht eines
Präparats ist ein Hinweis dafür, dass es sich um ein ausreichend dosiertes
Medikament handelt. Wer darüber hinaus sichergehen möchte, zu einem bewährten
Phytopharmakum zu greifen, sollte sich vom Apotheker beraten lassen.
Pflanzenarzneien auf Rezept?
Auch der
Arzt kann wirksame pflanzliche Medikamente empfehlen, zum Teil sogar verordnen.
Allerdings werden seit Anfang 2004 nur noch wenige ausgewählte Phytopharmaka
erstattet. Denn durch die Gesundheitsreform können nicht-rezeptpflichtige
Arzneimittel nur noch in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
verordnet werden. Auf dem „Roten Rezept“ stehen nach wie vor hochdosierte
Johanniskraut-Präparate zur Behandlung von Depressionen, Flohsamen bei
Darmbeschwerden, Ginkgo-Extrakte zur Verlangsamung von Demenzerkrankungen und
Mistel-Auszüge zur Unterstützung einer Krebs-Therapie. Ausnahmeregelungen in der
Erstattungsfähigkeit bestehen aufgrund der guten Verträglichkeit von
Pflanzenarzneien auch für Kinder bis zu zwölf Jahren und Jugendliche mit
Entwicklungsstörungen.
In den
übrigen Fällen hat der Arzt die Möglichkeit, Phytopharmaka auf dem neu
eingeführten „Grünen Rezept“ zu verordnen. Diese Arzneien muss der Patient zwar
aus der eigenen Tasche bezahlen. Die ärztliche Empfehlung soll jedoch die
medizinische Notwendigkeit dieses Medikaments für die Therapie einer Erkrankung
unterstreichen. Gleichzeitig kann der Patient darauf vertrauen, dass der Arzt
nur solche Präparate empfehlen wird, die sich in der Therapie bewährt haben.
Damit ist auch das „Grüne Rezept“ ein Anhaltspunkt dafür, dass der Patient sein
Geld in ein wirklich wirksames Phytopharmakum investiert.
Einen Trost
gibt es allerdings für die finanziell immer mehr geforderten Kranken: Viele
Phytopharmaka sind preiswerter als ihre chemischen Kollegen. Die „Grünen
Rezepte“ können zudem als Belege für die Steuer gesammelt werden. Denn auch
pflanzliche Arzneien zählen zu krankheitsbedingten Kosten, die ab einem
bestimmen Betrag bei der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“
geltend gemacht werden können.
Stand 2009
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