Zurück zur Themenübersicht

Arzneien aus der „Apotheke Gottes“

Die heilenden Kräfte von Pflanzen sind der Menschheit schon seit Jahrtausenden bekannt. Lange Zeit waren die Heilkräuter der Natur auch die einzige Möglichkeit, Beschwerden zu lindern und Krankheiten zu heilen. Denn die Ära der synthetischen Arzneimittel ist vergleichsweise noch jung. Selbst unsere Großmütter vertrauten vielfach noch auf Hausmittel aus der „Apotheke Gottes“. Ihr Wissen, welches Kraut wogegen hilft, stützte sich dabei auf die Erfahrungen vieler Generationen: Angefangen bei den Heilern der Antike über die Klostermedizin des Mittelalters bis hin zu Naturheilkundlern wie Kneipp.

Der Siegeszug der modernen Medizin ließ viele dieser Kenntnisse in Vergessenheit geraten. „Out“ sind Naturheilmittel deshalb aber nicht. Über zwei Drittel aller Bundesbürger greifen zumindest gelegentlich zu den so genannten Phytopharmaka. Die Qualitätsunterschiede der auf dem Markt befindlichen Pflanzenarzneien sind jedoch groß und ein Laie hat es schwer, hier die Spreu vom Weizen zu trennen.

Phytopharmaka - Wann eine sinnvolle Alternative?

Grund für die Beliebtheit von Phytopharmaka ist ihre zumeist bessere Verträglichkeit gegenüber den „Chemiekeulen“. Pflanzliche Arzneien sind ihren synthetischen Kollegen hinsichtlich der Nebenwirkungen überlegen, ohne dabei generell schwächer wirksam zu sein. Das macht sie insbesondere bei der Behandlung chronischer Erkrankungen zu einer sinnvollen Alternative. Ein Haupteinsatzgebiet der Phytopharmaka ist der Bereich der Selbstmedikation, also die Therapie oder Prävention leichterer Erkrankungen wie etwa einer Erkältung. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass die Wirksamkeit pflanzlicher Arzneien oft erst verzögert einsetzt. Man braucht also ein wenig Geduld, die bei akuten Erkrankungen nicht immer gegeben ist. Pflanzliche Präparate können zudem sinnvolle Begleiter einer chemischen Therapie sein, um deren Verträglichkeit zu fördern. Grundsätzlich frei von Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen sind Phytopharmaka aber nicht. Denn auch sie enthalten in der Regel hochwirksame Substanzen. Ohne eine Beratung durch den Arzt oder Apotheker sollten sie daher nicht oder nur kurzfristig eingenommen werden.

Typische Einsatzgebiete moderner Phytopharmaka sind:

· Hirnleistungsstörungen und Konzentrationsschwäche (z.B. Ginkgo)

· Herz- und Kreislauferkrankungen (z.B. Weißdorn, Knoblauch)

· Venenerkrankungen (z.B. Rosskastanie)

· depressive Verstimmungen und nervöse Angstzustände (Johanniskraut)

· Schlafstörungen (z.B. Baldrian, Melisse, Hopfen)

· Harnwegs- und Prostataerkrankungen (z.B. Sägepalme, Brennnessel, Kürbis)

· Atemwegserkrankungen (z.B. Efeu, Spitzwegerich, Thymian)

· Magen-Darm-Erkrankungen (z.B. Flohsamen, Pfefferminz, Kümmel)

· Lebererkrankungen (z.B. Mariendistel, Teufelskralle)

· rheumatische Erkrankungen (Teufelskralle, Weidenrinde)

· Wechseljahrsbeschwerden (z.B. Traubensilberkerze. Keuschlamm)

· Hauterkrankungen (z.B. Ringelblume, Kamille)

· Unterstützende Behandlung von Tumorerkrankungen (Mistel)

Qualitätskriterien von Phytopharmaka – Die Art der Zulassung entscheidet mit

Moderne Phytopharmaka sind Hightechprodukte, deren pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit in Deutschland durch das Arzneimittelgesetz gesichert ist. Basis dieser Fertigarzneien sind Extrakte, die in aufwendigen Verfahren aus den entsprechenden Pflanzenteilen gewonnen werden. Wirksame Stoffe können so angereichert, unerwünschte und weniger verträgliche Stoffe entfernt werden. Die verwendeten Heilpflanzen müssen zudem aus kontrolliertem Anbau stammen und einen Mindestgehalt an bestimmten Inhaltsstoffen aufweisen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Wirkstoffkonzentration und Qualität der erhältlichen Arzneimittelpräparate immer gleich bleibend gut ist. Hinsichtlich der Wirksamkeit gibt es bei den Pflanzenarzneien allerdings beachtliche Unterschiede. Diese sind nicht zuletzt durch gesetzliche Bestimmungen begründet. Denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterscheidet bei der Zulassung grundsätzlich zwei Gruppen: Rationale und traditionelle Phytopharmaka.

Für die „rationalen Phytopharmaka“ gelten ebenso strenge Zulassungsvoraussetzungen wie für synthetische Medikamente. Ihre Wirkung muss durch klinische Studien belegt sein. Das bedeutet, dass der jeweilige Wirkstoff bei einer bestimmten Erkrankung besser wirkte als ein Placebo (Scheinmedikament). Ihr Stellenwert in der Therapie entspricht damit dem der synthetisch hergestellten Medikamente. Nur für wenige Heilpflanzen liegen solche Studien vor, etwa für Johanniskraut, Ginkgo, Efeu oder Weißdorn. Allerdings gilt auch hier der Wirksamkeitsnachweis nur für das jeweils untersuchte Handelspräparat. Rationale Phytopharmaka sind immer apothekenpflichtig, der Großteil von ihnen jedoch rezeptfrei erhältlich.

Für die „traditionellen Phytopharmaka“ müssen die Hersteller hingegen keinen Wirksamkeitsnachweis erbringen. Diese Präparate erhalten ihre Zulassung aufgrund langjähriger und dokumentierter Erfahrungen in der Anwendung ihrer Substanzen. Hier genügen eine eidesstattliche Erklärung des Herstellers und die erwiesene „Ungefährlichkeit“ des Produktes. Sie unterliegen zudem weniger strengen Kontrollen. Erkennen lassen sich traditionelle Phytopharmaka an Verpackungsaufschriften wie "traditionell angewendet bei", "Zur Stärkung oder Kräftigung ", "Zur Vorbeugung gegen" und ähnliches. Sie sind immer rezeptfrei erhältlich, viele davon auch in Drogerien und Supermärkten.

Die Tatsache, dass traditionelle Pflanzenarzneien ihre Wirksamkeit nicht durch wissenschaftliche Studien belegen können, ist dabei noch kein Beweis, dass sie nicht wirken. Oft fehlt es den Herstellern einfach am nötigen Geld für solch aufwendige Studien. Denn für eine Zulassung als „rationales Phytopharmakum“ müssen sie beweisen, dass ein genau definierter Extrakt aus einer Heilpflanze bei einer bestimmten Indikation wirkt. Hinzu kommt zudem ein großes unternehmerisches Risiko: Nur die genaue Extraktionsmethode ist patentierbar, nicht jedoch der Extrakt selbst. Jeder andere Hersteller kann sich daher auf das erforschte Wissen berufen, die Extraktion leicht abwandeln und ein vergleichbares Präparat auf den Markt bringen.

Ein Problem haben die traditionellen Phytopharmakaprodukte allerdings: Um eine mögliche Konsumentenschädigung auszuschließen, müssen ihre Wirkstoffe per Gesetz niedriger dosiert werden. Ein unterdosiertes Arzneimittel kann jedoch nicht die gewünschte Wirkung entfalten und ist daher häufig eine eher fragwürdige Investition in die eigene Gesundheit.

Der Phytopharmaka-Dschungel – Eine Orientierungshilfe

Welche Qualitätsunterschiede durch diese Zulassungssystematik bei den Phytopharmaka entstehen, zeigt das Beispiel der Johanniskraut-Produkte. Kaum eine andere Heilpflanze ist in klinischen Studien so gut untersucht worden. Hochdosierte rationale Präparate aus Johanniskraut-Extrakt werden bei leichten bis mittelschweren Depressionen auch von der Schulmedizin als sinnvolle Alternative zu entsprechenden Psychopharmaka anerkannt. Bei ärztlicher Diagnose werden einige solcher Präparate sogar von den Krankenkassen erstattet. Daneben gibt es aber auch viele traditionelle Johanniskraut-Produkte, die in der Mehrzahl in Drogerien und Supermärkten erhältlich sind. Trotz Verwendung der gleichen Droge – dem Johanniskraut – verhindert ihre Unterdosierung eine effektive Wirkung. Wer die Heilkraft nicht dem Placebo-Effekt überlassen möchte, sollte pflanzliche Arzneimittel daher nur in der Apotheke kaufen. Die Apothekenpflicht eines Präparats ist ein Hinweis dafür, dass es sich um ein ausreichend dosiertes Medikament handelt. Wer darüber hinaus sichergehen möchte, zu einem bewährten Phytopharmakum zu greifen, sollte sich vom Apotheker beraten lassen.

Pflanzenarzneien auf Rezept?

Auch der Arzt kann wirksame pflanzliche Medikamente empfehlen, zum Teil sogar verordnen. Allerdings werden seit Anfang 2004 nur noch wenige ausgewählte Phytopharmaka erstattet. Denn durch die Gesundheitsreform können nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel nur noch in Ausnahmefällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Auf dem „Roten Rezept“ stehen nach wie vor hochdosierte Johanniskraut-Präparate zur Behandlung von Depressionen, Flohsamen bei Darmbeschwerden, Ginkgo-Extrakte zur Verlangsamung von Demenzerkrankungen und Mistel-Auszüge zur Unterstützung einer Krebs-Therapie. Ausnahmeregelungen in der Erstattungsfähigkeit bestehen aufgrund der guten Verträglichkeit von Pflanzenarzneien auch für Kinder bis zu zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen.

In den übrigen Fällen hat der Arzt die Möglichkeit, Phytopharmaka auf dem neu eingeführten „Grünen Rezept“ zu verordnen. Diese Arzneien muss der Patient zwar aus der eigenen Tasche bezahlen. Die ärztliche Empfehlung soll jedoch die medizinische Notwendigkeit dieses Medikaments für die Therapie einer Erkrankung unterstreichen. Gleichzeitig kann der Patient darauf vertrauen, dass der Arzt nur solche Präparate empfehlen wird, die sich in der Therapie bewährt haben. Damit ist auch das „Grüne Rezept“ ein Anhaltspunkt dafür, dass der Patient sein Geld in ein wirklich wirksames Phytopharmakum investiert.

Einen Trost gibt es allerdings für die finanziell immer mehr geforderten Kranken: Viele Phytopharmaka sind preiswerter als ihre chemischen Kollegen. Die „Grünen Rezepte“ können zudem als Belege für die Steuer gesammelt werden. Denn auch pflanzliche Arzneien zählen zu krankheitsbedingten Kosten, die ab einem bestimmen Betrag bei der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden können.

Stand 2009

Zurück zur Themenübersicht