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Stammzelltherapie nach Herzinfarkt
Herzinfarkt: Wenn das Herz seinen Dienst versagt, weil ein
Herzkranzgefäß verstopft ist, beginnt ein Wettlauf mit der Zeit. Denn kann das
Blut nicht zirkulieren, werden Teile des Herzmuskels nicht mehr ausreichend mit
Sauerstoff versorgt. Das betroffene Gewebe stellt seine Arbeit ein und stirbt
ab, wenn der Gefäßverschluss nicht schnell wieder geöffnet wird. Schon drei
Stunden nach einem Infarkt können 60 Prozent der Muskelzellen rettungslos
verloren sein. Das Herz bleibt dann für immer geschwächt.
Was jedoch, wenn sich das abgestorbene Herzmuskelgewebe
durch neues ersetzen ließe? Mit dieser Frage beschäftigen sich weltweit
zahlreiche Stammzellenforscher. Denn Stammzellen besitzen die besondere
Fähigkeit, sich noch zu jedem Zelltypus des Körpers entwickeln zu können.
Gleichzeitig lassen sie sich unbegrenzt vermehren. Dieses Potential macht die
„Alleskönner“ äußerst interessant für die Medizin. Sie könnten zukünftig
vielleicht eine unerschöpfliche Quelle zur Gewinnung von Zell- und Gewebeersatz
werden. Abgestorbene Zellen könnten durch Stammzellen ersetzt werden, kranke
Körperbereiche so mit neuem Leben erfüllt werden - auch abgestorbenes
Herzmuskelgewebe nach einem Herzinfarkt. Sogar eine Organzüchtung für
Transplantationszwecke könnte möglich werden. Aus ethischen Gesichtspunkten ist
die Forschung mit Stammzellen jedoch umstritten, insbesondere die Verwendung
embryonaler Stammzellen.
Stammzellen – Wahre Multitalente
Der Begriff "Stammzellen“ beschreibt eine uneinheitliche
Gruppe von Zellen, die ihrer Herkunft nach in embryonale und adulte Stammzellen
unterschieden werden.
Die jüngsten Stammzellen im Entwicklungslauf eines Körpers sind die
embryonalen Stammzellen. Bereits die befruchtete Eizelle
(Zygote) stellt eine Stammzelle dar, aus der sich später alle Gewebe des
menschlichen Körpers bilden können. Denn in diesem frühen Embryonalstadium haben
sich die Stammzellen noch nicht auf eine bestimmte Aufgabe im Körper festgelegt.
Das Spektrum der Differenzierungsmöglichkeit ist daher unbeschränkt: Sie können
noch zu jeder der über 200 verschiedenen Zellarten eines Organismus heranreifen.
Der Mediziner bezeichnet diese Entwicklungsfähigkeit als „pluripotent“. Ein
Mensch kann aus den embryonalen Stammzellen, die die Forscher verwenden, jedoch
nicht entstehen. Denn die Zellen werden nicht aus dem Mutterleib entnommen. Sie
stammen vielmehr aus sechs Tage alten Zellhaufen, die durch künstliche
Befruchtung im Labor gewonnen werden. Richtig gelagert können solche embryonalen
Stammzellen über Jahrzehnte erhalten werden, ohne ihre Pluripotenz oder ihre
Fähigkeit zur Zellteilung einzubüßen.
In vielen Geweben des Menschen existieren jedoch auch
zeitlebens Stammzellen: zum Beispiel im Blut, in Teilen des Gehirns, im
Knochenmark, aber auch im Nabelschnurblut von Neugeborenen. Solche Stammzellen
werden adulte Stammzellen genannt. Sie erfüllen wichtige
Regenerations- und Reparaturaufgaben. Wie eine Art „Ersatzteillager“ halten sie
die Funktionsfähigkeit von Geweben und Organen aufrecht, indem sie beschädigte
oder abgestorbene Zellen durch neue ersetzen. Adulte Stammzellen sind in ihrer
Entwicklung jedoch schon weiter fortgeschritten als die embryonalen Stammzellen.
Sie sind „nur noch“ multipotent, das heißt, sie können noch zu vielen Zelltypen
werden, aber nicht mehr zu allen. Forscher können die adulten Stammzellen im
Vergleich zu den embryonalen jedoch nur begrenzt im Labor halten und vermehren.
Die Hoffnung auf Fortschritte in der Stammzellforschung veranlasst schon jetzt
Menschen dazu, das Nabenschnurblut ihrer Kinder einlagern zu lassen. Eventuell
könnten diese Zellen im Erwachsenenalter zur Heilung geschädigter Gewebe genutzt
werden.
Stammzellforschung in Deutschland –Recht und Ethik
In Deutschland ist die Entnahme menschlicher embryonaler
Stammzellen durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten, ebenso die
Verwendung überzähliger Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung
entstehen.
Erlaubt ist laut
Stammzellgesetz lediglich die Forschung mit bereits
existierenden humanen Stammzelllinien aus dem Ausland, die vor dem 1.Mai 2007
hergestellt wurden.
Schutz und Menschenwürde werden im christlichen Glauben
bereits der befruchteten Eizelle, direkt nach der Verschmelzung zwischen Ei- und
Samenzelle, noch vor der Einnistung in die Gebärmutter (3.-4. Tag),
zugesprochen. In der jüdischen und anglikanischen Glaubenslehre beginnt das
Menschsein erst mit der Einnistung des Keimlings in die Gebärmutter und wird mit
dem 40. Tag nach der Befruchtung angesetzt. Hier und in anderen Kulturkreisen
bestehen daher keine ethischen und politischen Bedenken bei der labortechnischen
Nutzung der embryonalen Zellhaufen.
Stammzelltherapie nach Herzinfarkt – Stand der
Forschung
Bei der embryonalen Stammzellenforschung
ist es gelungen, gezielt Herzzellen zu erzeugen. Wenn im Labor die pluripotenten
Zellen unbehandelt wachsen können, entstehen nach und nach verschiedenste
Zelltypen. Um sich aber nur die Zellen herauszupicken, die später zu Herzzellen
werden, greift man in die molekularbiologische Trickkiste: Die DNA der
embryonalen Stammzellen wird modifiziert. Sobald nun eine dieser Zellen den Weg
einer Herzzelle eingeschlagen hat, produziert sie einen zusätzlichen Baustein.
Anhand dieses Bausteins und mittels spezieller Verfahren können die Zellen
erkannt und aussortiert werden. Durch die Modifikation der DNA wird sozusagen
jede entstehende Herzzelle automatisch mit einem Etikett versehen. Aus
embryonalen Stammzellen konnten Herzvorläuferzellen gewonnen werden. Mit den
erhaltenen Zellen konnten die Forscher zerstörtes Herzgewebe regenerieren,
allerdings bislang nur bei Mäusen. Dazu wurden bei Labormäusen künstlich
Herzinfarkte ausgelöst. Anschließend wurden 100.000 Herzvorläuferzellen in die
frisch entstandene Schadstelle injiziert. Die Ergebnisse sind bislang viel
versprechend. Die Mäuse erholten sich von ihrem Infarkt. In mikroskopischen
Untersuchungen zeigte sich, dass sich die eingebrachten Zellen in rhythmisch
kontrahierende Herzmuskelzellen verwandelt hatten. Dort wo vorher nur vernarbtes
Gewebe gewesen war, waren neue Herzmuskelzellen entstanden.
Eine israelische Forschergruppe in Haifa hat die Technik
bereits ein Stück weitergeführt und auf humane embryonale Stammzellen
übertragen. Den Wissenschaftlern dort gelang es, menschliche Herzvorläuferzellen
zu gewinnen.
Intensiver erforscht als die embryonalen Stammzellen sind die
adulten Stammzellen. Seit vielen Jahren werden diese Stammzellen aus
dem Knochenmark bereits erfolgreich in der Behandlung verschiedener
Blutkrebsarten eingesetzt.
Die Behandlung eines Herzinfarkt-Patienten mit adulten
Stammzellen aus Knochenmark erfolgte erstmals im März 2001 an der Düsseldorfer
Universitätsklinik. Eine Verbesserung der Schlagkraft und der Durchblutung des
Herzmuskelgewebes konnte beobachtet werden. Die Behandlung bewirkte auch bei
über 1000 weiteren Patienten eine Verbesserung der Herzleistung, wenn auch in
unterschiedlicher Ausprägung.
Stammzellen - Allheilmittel der Zukunft?
Sowohl in der embryonalen als auch in der adulten
Stammzellenforschung gibt es noch viel wissenschaftlichen und ethischen
Klärungsbedarf.
In der embryonalen Stammzellenforschung
muss untersucht werden, wie gut sich eine transplantierte Zelle in das
Wirtsgewebe einfügt und dort die Funktionen übernimmt. Am Beispiel des Herzens
bedeutet dies, dass die eingebrachte Zelle nicht nur rhythmisch kontrahiert,
sondern auch keine Herzrhythmusstörungen auslösen darf. Bei einer Herztherapie
mit adulten Stammzellen ist zu klären, was die Stammzellen
überhaupt im Herzmuskel bewirken und wie effizient sie sind.
Da in beiden Bereichen hoch teilungsfähige Zellen zum Einsatz kommen,
muss das Risiko ausgeschlossen werden, dass es zur Bildung von Krebs kommen
könnte. Die Gefahr der Tumorbildung ist jedoch bei embryonalen Stammzellen,
aufgrund ihres pluripotenten Charakters, größer als bei der Verwendung der
multipotenten, adulten Stammzellen. Außerdem gilt es in der embryonalen
Stammzellenforschung die Gefahr einer Abstoßung zu untersuchen. Die
eingebrachten Zellen dürfen nicht vom Wirtsorganismus als fremd erkannt und
abgewehrt werden. Eventuell wäre hier eine Bank mit verschiedenen
Stammzell-Linien anzulegen entsprechend den wichtigsten Immunitätstypen des
Menschen. Ähnliche Banken existieren bereits bei der Knochenmarkstransplantation.
Neben den natur-wissenschaftlichen Aspekten gilt es auch zu klären,
inwiefern und unter welchen Vorraussetzungen die embryonale Stammzellenforschung
ethisch und rechtlich vertretbar ist.
Stand 2009
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