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Zahnimplantate – ein fester Biss ein Leben lang
Grundlagen - Entscheidung zur
Implantation
Der Verlust eines Zahnes oder mehrerer Zähne kann für den Betroffenen eine
spürbare Einbuße an Lebensqualität bedeuten. Prothesen oder Zahnersatz, die
herausgenommen und gereinigt werden müssen, bleiben für viele Menschen
lebenslang ein Fremdkörper im eigenen Mund. Festsitzende Zahnimplantate können
in vielen Fällen eine elegante und bessere Lösung als herkömmlicher Zahnersatz
sein, um wieder kraftvoll in den berühmten Apfel beißen zu können. Bevor man
sich zum Einsetzen eines Implantats entschließt, gibt es jedoch einige Punkte zu
bedenken:
Zahnimplantate sind mit höheren Kosten verbunden als andere gängige
Zahnersatzmodelle
Bis
Implantate eingesetzt, eingeheilt und mit dem endgültigen Zahnersatz
versehen sind, muss man sich auf eine meist mehrmonatige Zahnarztbehandlung
einstellen
Regelmäßige intensive Zahnpflege ist die wichtigste Grundlage für den Erhalt
der Implantate im Kiefer
Und
ganz wichtig: nicht jeder Patient ist für die Implantation einer künstlichen
Zahnwurzel geeignet
Am Anfang steht die künstliche
Zahnwurzel
Unter Implantaten versteht man die eigentliche künstliche Zahnwurzel, die in den
Kiefer nach dem Verlust einer oder mehrerer Zähne eingesetzt wird. Sie bestehen
meist aus Titan, das sich im Körper völlig neutral verhält und keinerlei
allergische Reaktionen auslöst. Eine weitere wichtige Eigenschaft von Titan ist,
dass es vollständig in den Knochen einwächst, die so genannte „Osseointegration“.
Dieser Prozess der „Osseointegration“ ist maßgeblich für den Erfolg einer
Zahnimplantation.
Fast alle
verwendeten Implantate werden aus Reintitan hergestellt. Seltener werden seit
einigen Jahren Implantate aus einer hellen Spezialkeramik (Material:
Zirkoniumoxid) verwendet. Solche Implantate sind allerdings deutlich teurer und
derzeit noch weniger gut wissenschaftlich dokumentiert, weil Langzeiterfahrungen
fehlen. Ein Vorteil der Keramikimplantate ist der kosmetische Aspekt, wenn das
die Implantate überdeckende Zahnfleisch dünn ist oder sich zurückzieht. Dann
könnten bei Titan-Implantaten unter Umständen die dunklen Verankerungen der
Brücken oder Kronen sichtbar werden. Alternativ können bei solchen Problemen
mittlerweile auch Implantatpfosten (abutment) aus heller Keramik eingeschraubt
werden.
Das
Einsetzen der Implantate
erfolgt meist unter örtlicher Betäubung. Zunächst wird die Schleimhaut über dem
Kieferknochen, wo das Implantat eingesetzt werden soll, geöffnet. Dann werden
mit einem Spezialbohrer Löcher in den Kiefer gebohrt, die exakt der Größe der
einzusetzenden Implantate entsprechen. Damit der Kieferknochen beim Bohren nicht
überhitzt, wird mit steriler Kochsalzlösung gekühlt. Nun werden die Implantate
in de Bohrlöcher gesetzt und mit einer Deckschraube verschlossen. Zum Schluss
wird die Schleimhaut wieder auf den Knochen gelegt und vernäht (geschlossene
Einheilung). Später werden dann so genannte Implantatpfosten
eingesetzt, auf die ein Provisorium oder Interimsimplantat gesetzt wird.
Bei
offener Einheilung wird direkt nach der Implantation ein
Zahnfleischformer eingesetzt, der während der Einheilungsphase sichtbar bleibt .
Das Einbringen eines Implantats dauert ca. 30 Minuten. Nach rund einer Woche
werden die Fäden gezogen. In den meisten Fällen sollten die Implantate eine
gewisse Zeit nach der Implantation nicht belastet werden, damit sie in Ruhe
einheilen können. Viele Experten raten von einer sofortigen Normal-Belastung der
Implantate ab, um das Risiko des Verlustes während der Einheilungsphase zu
minimieren.
Die
Einheilung der Implantate
kann unterschiedlich lang dauern: im Unterkiefer etwa zwei bis drei Monate, im
Oberkiefer in der Regel um die fünf Monate. Die Dauer ist abhängig vom Verlauf
der Einheilung und dem Zustand des Knochens. Nach der Einheilung werden in die
Innengewinde der Implantate Pfosten gedreht werden, auf denen die endgültigen
Kronen, Brücken oder Prothesen (Suprakonstruktion) befestigt werden. Nach
Einsetzen des Implantats und der Suprakonstruktion muss der Patient in
bestimmten Abständen zur Kontrolle, damit sichergestellt werden kann, dass das
Implantat ohne schleichende Entzündung im Kiefer und Zahnfleisch einheilt.
Entscheidend für Erfolg oder Misserfolg einer Zahnimplantation ist neben der
Osseointegration eine absolut sorgfältige Zahn- und Mundhygiene. Sowohl die
neuen Zähne als auch die Implantat-Konstruktion müssen regelmäßig gereinigt
werden, damit sich kein Zahnstein bildet, der dann zu einer „Periimplantitis“
führen kann (Zahnfleischentzündung am Implantat). Lockerung und Verlust des
Implantats können die Folge sein. Aber auch andere Faktoren wie
Knochenbeschaffenheit und etwaige Vorerkrankungen des Patienten können dazu
führen, dass Implantate nicht einwachsen können.
Das Implantat als Basis für viele
Möglichkeiten
Gegenüber herkömmlichem Zahnersatz wie Brücken oder herausnehmbare Voll- oder
Teilprothesen bietet eine Implantatlösung einen großen Vorteil: Einzelne
Zahnlücken können geschlossen werden, ohne gesunde Zähne an den Seiten der
Lücken zu beschädigen. So müssen z.B. zur Verankerung einer Standard-Brücke
Nachbarzähne abgeschliffen werden, damit die Brücke auf ihnen zementiert werden
kann. Implantate eignen sich aber auch als Aufhängung für Brücken über größere
Zahnlücken, wenn dafür natürliche Zähne fehlen oder zur sicheren Befestigung von
Voll- oder Teilprothesen.
Sie bieten aber noch weitere wichtige Vorteile:
Herausnehmbare Teilprothesen werden häufig mit Klammern an gesunden Zähnen
befestigt. Durch starke Zugkräfte an diesen Zähnen können sie beschädigt
oder sogar gelockert werden und frühzeitig ausfallen. Implantate verhindern
dies.
Herkömmliche Vollprothesen üben auf den Kiefer nicht mehr den Druck aus, den
die eigenen Zähne beim Kauen ausgelöst haben. Knochengewebe und
Kieferknochen brauchen aber diese Kaukräfte, um den Knochen in seiner Höhe,
Festigkeit und Dichte zu erhalten. Die Folge: Nach Zahnverlust baut sich der
Knochen langsam ab (Atrophie). Weil der Kieferknochen sich zurückbildet,
findet auch die Prothese nach und nach immer schlechter Halt, das Gebiss
sitzt zu locker, beginnt zu „Klappern“. Implantate simulieren den Kaudruck
echter Zähne, weil sie fest im Kiefer verankert sind. So kann Knochenabbau
nach Zahnverlust verhindert werden.
Kosten einer Zahnimplantation
In den letzten Jahren lässt sich nach Angaben von Verbänden der Trend erkennen,
dass gepflegte Zähne zunehmend als eine Visitenkarte gelten, die man sich gerne
etwas kosten lässt. Immerhin kostet die Implantation eines einzelnen Zahnes
zwischen 1.800 und 2.000 Euro - ohne den möglicherweise erforderlichen
Knochenaufbau.
So rechnen die gesetzlichen Kassen
Seit 2005 rechnen die gesetzlichen
Krankenkassen nach dem Prinzip des Festzuschusses ab: Statt eines
befundorientierten, prozentualen Zuschusses von bis zu 65 Prozent zum
Gesamtbetrag gibt es jetzt einen festgelegten Pauschalbetrag von 50 Prozent der
kostengünstigen Regelversorgung. Die andere Hälfte zahlt immer der Patient. Die
Behandlung ist frei wählbar. Dabei bleibt dem Versicherten der Festzuschuss
erhalten, auch wenn er sich für eine andere Versorgung als den Standard, also
etwa ein teureres Implantat oder eine Keramikkrone entscheidet. Ein lückenlos
geführtes Bonusheft, das in den letzten fünf oder zehn Jahren jährlich
mindestens eine Vorsorgeuntersuchung nachweist, lohnt sich da: dann zahlen die
Kassen statt 50 Prozent 60 bzw. 65 Prozent der Regelversorgung. Die Differenz
der Kosten zwischen Festzuschuss und Gesamtbetrag rechnet der Zahnarzt direkt
mit dem Patienten nach der privaten Gebührenordnung ab.
Rechenbeispiel:
Für einen nahezu zerstörten, aber erhaltungswürdigen Backenzahn, gibt es für
eine Standardversorgung (Metallkrone) einen Zuschuss von 117,71 Euro. Bei einem
Zuschuss von 60 Prozent (20 Prozent Bonus) sind das 141,25 Euro, bei einem
Zuschuss von 65 Prozent (30 Prozent Bonus) sind es immerhin 153,02 Euro. Je nach
Material können die Gesamtkosten aber bei rund 250 bis 380 Euro liegen. Soll die
Krone zusätzlich verblendet werden, kann der Betrag zwischen 400 und 530 Euro
liegen. Der Festzuschuss erhöht sich dabei aber NICHT. Die Festzuschüsse ändern
sich u.U. jedes Jahr. Je nach Schwere der Erkrankung und nach Umfang des
Zahnersatzes gelten höhere Festzuschüsse. (Quelle: Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung, Stand Januar 2008)
Die gesetzlichen Krankenkassen können für Patienten mit geringem Einkommen nach
einer Härtefallregelung entscheiden. Dann wird der doppelte Festzuschuss gezahlt
- den Rest muss der Versicherte aber trotzdem selbst leisten. Können Betroffene
dies nicht aufbringen, übernimmt die Kasse alle notwendigen Kosten,
vorausgesetzt, ein entsprechender Nachweis kann erbracht werden. Für Versicherte
mit etwas höherem Einkommen gibt es die Möglichkeit einer gleitenden
Härtefallregelung.
Ganz wichtig: Vor Behandlungsbeginn muss sich der gesetzlich Versicherte von
seinem Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan erstellen lassen und
diesen bei der Krankenkasse zur Bewilligung des Festkostenzuschusses einreichen.
Daraus wird neben Therapie und Diagnose ersichtlich, wie hoch die Gesamtkosten
und der Eigenanteil des Patienten bei einer Regelversorgung und bei einer
weiterreichenden Maßnahme voraussichtlich sein werden. Der Patient kann sich
auch einen zweiten Plan von einem anderen Zahnarzt als Alternative ausarbeiten
lassen, um einen Vergleich - insbesondere bei teuren Zahnersatzmaßnahmen - zu
haben. Erst wenn der Bescheid der Krankenkasse über den endgültigen Festzuschuss
vorliegt, haben Sie einen groben Überblick über die Kosten, die auf Sie zukommen
werden. Und erst dann sollten Sie sich zu weiteren Maßnahmen auf den
Behandlungsstuhl des Zahnarztes Ihrer Wahl setzen.
Zahnzusatzversicherung – wann sinnvoll, wann zwecklos?
Um die Lücke zwischen Festzuschuss und Gesamtbetrag zu decken, bieten private
Krankenversicherungen Zahnzusatzversicherungen an. Verbraucherschützer raten
allerdings, vor Abschluss eines Vertrages genau hinzuschauen. Denn viele
Patienten entschließen sich erst zum Abschluss einer solchen Versicherung, wenn
konkrete Zahnersatzmaßnahmen anstehen. Doch Wartezeiten bis zu acht Monaten und
reduzierte Erstattungsbeträge in den ersten Jahren können Bestandteil der
Verträge sein. Genaues Hinschauen lohnt sich auch bei der Berechnung der
Erstattungssätze: Werden die Prozente, die die Versicherung zahlt, auf den
gesamten Rechnungsbetrag oder nur auf den Festzuschuss der gesetzlichen
Krankenkasse angerechnet? Gibt es Leistungen, die ausgeschlossen werden? Und
nicht immer ist die Versicherung, die Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse
empfiehlt, auch die günstigste. Hier lohnt sich ein Preisvergleich in aller Ruhe
und zur rechten Zeit.
Auch bei der PKV besser vorher die Kosten klären!
Im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen ist eine
Implantatbehandlung grundsätzlich enthalten. In welcher Höhe die Versicherung
Implantate bezahlt, hängt allerdings vom Tarif des jeweiligen Vertrages ab. Wer
als Privatpatient auf der sicheren Seite sein möchte, sollte vor Beginn der
Maßnahmen einen Behandlungs- und Kostenplan des Zahnarztes bei seiner
Versicherung einreichen. So lassen sich auch hier die Kosten im Auge halten.
Denn für die steht der Privatpatient zunächst einmal selbst gerade, da er und
nicht die Privatversicherung einen Vertrag mit dem Zahnarzt eingeht.
Voraussetzungen zur Implantation und Werkstoffe
Jeder, der sich nach dem Verlust einer oder mehrerer Zähne Implantate einsetzen
lassen möchte, sollte sich eingehend von einem Zahnarzt, der als Implantologe
Erfahrung hat, beraten lassen. Grundsätzlich muss festgestellt werden, ob die
Knochensubstanz im Ober- oder Unterkiefer ausreicht, um Implantaten einen festen
Halt zu bieten. Bei bestimmten Vorerkrankungen sollte auch ein Facharzt oder
Hausarzt oder –ärztin hinzugezogen werden. Gegenanzeigen (Kontraindiaktionen)
für eine Implantation können so diskutiert und ausgeschlossen werden.
Knochenaufbau – wenn sich der Kieferknochen zurückgezogen hat
Damit ein Implantat optimal in den Kieferknochen einwachsen kann, muss die
Knochensubstanz entsprechend dicht und ausreichend dick sein. Ein
durchschnittliches Implantat von vier Millimetern Länge sollte rundherum von
zwei Millimeter Knochen umgeben sein, um Halt zu finden. Das bedeutet, dass der
Kieferknochen mindestens sechs Millimeter stark sein sollte. Heute besteht die
Möglichkeit, auf verschiedenen Wegen den fehlenden Knochen aufzubauen. Besonders
im Seitenbereich des Oberkiefers mangelt es häufig an Masse - einfach deshalb,
weil sich dort die Kieferhöhle ausdehnt. Durch einen so genannten
Sinus-Lift wird die Kieferschleimhaut angehoben, so dass darunter ein
Hohlraum für zusätzliche Knochensubstanz entsteht. Durch Auffüllen dieses
Hohlraums mit Knochen oder Knochenersatzmaterial (synthetisches Material oder
natürliches Ersatzmaterial, hergestellt aus Knochenbestandteilen von Tieren oder
aus Korallen) wird ausreichend Knochensubstanz geschaffen, um einem Implantat
Halt zu geben.
Ein anderes Verfahren kann eingesetzt werden, wenn der Kiefer für das Implantat
zu schmal oder zu niedrig ist. Dafür kann aus dem eigenen Kinn oder Ober- oder
Unterkiefer ein Knochenspan oder -block entnommen werden. (Knochenblock)
Das ist ambulant bei örtlicher Betäubung möglich und erfolgt vom Mundraum her.
Das Knochentransplantat wird mit einer kleinen Titanschraube an der gewünschten
Stelle befestigt. Die Mundschleimhaut wird darüber vernäht und der
Spenderknochen kann – je nach Beschaffenheit über mehrere Monate - hinweg
einwachsen. Zum Einsetzen des Implantates wird die Schleimhaut wieder
aufgeschnitten und die Titanschraube entfernt. In manchen Fällen werden
Knochentransplantation und das Setzen des Implantates auch in einem
Behandlungsschritt durchgeführt. Ist ein größeres Knochenstück nötig, kann man
es aus dem Hüftknochen entnehmen und in den Kiefer einsetzen. Allerdings ist
dieses Verfahren nur unter Vollnarkose im Krankenhaus möglich. Bei zu schmalem
Kiefer kann auch das Verfahren der Knochenspreizung angewendet
werden. Dafür muss der Keifer in Längsrichtung aufgespalten und gespreizt
werden, damit zusätzliches Knochenmaterial eingebracht und der Kiefer
verbreitert werden kann. Erst danach können Implantate gesetzt werden. Ein
weiteres Verfahren des Knochenaufbaus bei zu niedrigem Kieferknochen ist die so
genannte Distraktionsosteogenese. Dabei wird der Knochen in
einen oberen und unteren Teil gespalten. Eine an diesen Knochenteilen befestigte
Spezialschraube erlaubt das schrittweise Anheben des oberen Knochenteils.
Genutzt wird bei diesem Verfahren die Fähigkeit des Körpers zur
Knochenneubildung (Kallusbildung). Allerdings muss die Schraubenvorrichtung im
Mund für einige Wochen getragen werden. In einem Zeitraum von 12 Wochen können
somit aber etwa 10 Millimeter neuer Knochen gewonnen werden.
Nicht für jeden kommt ein Implantat in Frage - Gegenanzeigen
(Kontraindikationen)
Gravierende Vorerkrankungen können verhindern, dass eine Zahnimplantation
erfolgreich vorgenommen werden kann. Man unterscheidet zwischen absoluten und
relativen Gegenanzeigen, denn nicht immer bedeutet eine Erkrankung, dass
Implantate für den Patienten unmöglich sind. Umso wichtiger ist es, dass sich
der Implantologe und behandelnde Arzt miteinander abstimmen können, um die
Behandlung zu begleiten und ggf. erfolgreich abschließen zu können.
Zu den relativen Gegenanzeigen gehören: Je nach Schweregrad
einer Erkrankung wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Osteoporose oder Rheuma
kann es sein, dass von einer Implantation abgeraten wird. Bei Diabetes und
Bluthochdruck muss darauf geachtet werden, dass die Zucker- rsp. die
Blutdruckwerte medikamentös optimal eingestellt sind. Nur dann steht der
Implantation nichts im Wege. Auch bei Osteoporose muss ärztlich geklärt werden,
ob Implantate festen Halt im Knochen finden können. Osteoporose stellt dann eine
absolute Kontraindikation dar, wenn sie mit Bisphosphonaten behandelt wird. Denn
das Problem ist, dass diese Medikamentengruppe den Knochenstoffwechsel
verlangsamt, um so den Knochenabbau zu verzögern. Das bedeutet aber auch, dass
Implantate schlecht oder gar nicht einwachsen können und wieder herausfallen
können. Auch wenn die Behandlung mit Bisphosphonaten abgesetzt wird, muss
berücksichtigt werden, dass deren Wirkung extrem lange anhält und ein
entsprechend langer Vorlauf nötig ist, um die Implantation nicht zu gefährden.
Rheuma stellt insofern eine Kontraindikation dar, weil häufig mit Kortison
behandelt werden muss. Kortison beeinflusst ebenfalls den Knochenstoffwechsel
und führt je nach Dosierung und Langfristigkeit der Einnahme ebenfalls zu
Osteoporose. Als absolute Gegenanzeigen für ein Zahnimplantat gelten:
Ein
frischer Herzinfarkt oder Hirnschlag
Fortgeschrittene Krebsleiden
Schwere
psychiatrische Erkrankungen wie Manie oder Schizophrenie
Bluterkrankheit und starke Blutgerinnungsstörungen (u.U. auch mit Einnahme
von blutverdünnenden Medikamenten)
Nicht
einstellbare Zuckerkrankheit (Diabetes) oder Bluthochdruck
Schwere
Systemerkrankungen wie fortgeschrittene Arteriosklerose, AIDS, Immunschwäche
(auch durch Einnahme von Immunsupressiva zur Herabsetzung der körpereigenen
Abwehr nach einer Organtransplantation)
Drogenabhängigkeit
Behandlung mit Kortisonpräparaten
Entzündungen vermeiden!
Grundsätzlich liegt die größte Gefahr für das Einwachsen des Implantats in einer
bakteriellen Infektion. Daher kann ein solcher Eingriff erst vorgenommen werden,
wenn keine Entzündungen wie Parodontitis (Entzündung des Zahnfleisches und
Zahnbettes) vorliegen und alle Behandlungen abgeschlossen sind. Aber auch
während der OP und insbesondere in der ersten Zeit nach dem Eingriff können
Bakterien den Verlust des Implantates bedeuten. Deshalb ist absolute Hygiene
während des Eingriffes unerlässlich; enorm wichtig sind auch die regelmäßige
Kontrolle durch den Zahnarzt, intensive Zahnreinigung und Mundhygiene. Auch
Rauchen ist ein Risikofaktor, denn es verlangsamt den Heilungsprozess und
gefährdet somit die Einheilung der Implantate. Bei Jugendlichen sollte ein
Implantat erst gesetzt werden, wenn der Kiefer ausgewachsen ist: das ist bei
Mädchen im Alter von etwa 16, bei Jungen mit 17 Jahren der Fall.
Implantat-Materialien
Inzwischen gibt es rund 100 verschiedene Systeme von Zahnimplantaten auf dem
Markt. In den allermeisten Fällen besteht die schraubenförmige künstliche
Zahnwurzel aus Titan. Reintitan hat sich über fast vier Jahrzehnte als
Zahnimplantatmaterial bewährt, weil es kaum allergischen Reaktionen auslöst –
und sich mit dem Knochen verbinden kann. Dieses Phänomen wird als „Osseointegration“
bezeichnet und gilt heute als der wichtigste Maßstab für den Erfolg einer
Implantation. Wenn Patienten
metallfreie Implantate wünschen, können Zahnärzte seit einigen Jahren auf
Keramikimplantate zurückgreifen. Sie bestehen aus gehärteter Spezial-Zirkoniumkeramik
und sind aus einem Guss, d.h. das Implantat besteht aus einem Implantatpfosten
mit einer integrierten Gewindeschraube, auf der die Krone befestigt wird. Solche
Implantate sind allerdings deutlich teurer und derzeit noch weniger gut
wissenschaftlich dokumentiert, denn Langzeiterfahrungen fehlen. Ein Vorteil der
Keramikimplantate ist der kosmetische Aspekt, insbesondere dann, wenn das die
Implantate überdeckende Zahnfleisch dünn ist oder sich zurückzieht. Dann können
bei Titan-Implantaten unter Umständen die dunklen Verankerungen der Brücken oder
Kronen sichtbar werden. Alternativ können bei solchen Problemen mittlerweile
auch Implantatpfosten (abutment) aus heller Keramik eingeschraubt werden.
Stand 2009
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