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Zahnimplantate – ein fester Biss ein Leben lang

Grundlagen - Entscheidung zur Implantation

Der Verlust eines Zahnes oder mehrerer Zähne kann für den Betroffenen eine spürbare Einbuße an Lebensqualität bedeuten. Prothesen oder Zahnersatz, die herausgenommen und gereinigt werden müssen, bleiben für viele Menschen lebenslang ein Fremdkörper im eigenen Mund. Festsitzende Zahnimplantate können in vielen Fällen eine elegante und bessere Lösung als herkömmlicher Zahnersatz sein, um wieder kraftvoll in den berühmten Apfel beißen zu können. Bevor man sich zum Einsetzen eines Implantats entschließt, gibt es jedoch einige Punkte zu bedenken:

Am Anfang steht die künstliche Zahnwurzel

Unter Implantaten versteht man die eigentliche künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer nach dem Verlust einer oder mehrerer Zähne eingesetzt wird. Sie bestehen meist aus Titan, das sich im Körper völlig neutral verhält und keinerlei allergische Reaktionen auslöst. Eine weitere wichtige Eigenschaft von Titan ist, dass es vollständig in den Knochen einwächst, die so genannte „Osseointegration“. Dieser Prozess der „Osseointegration“ ist maßgeblich für den Erfolg einer Zahnimplantation.

Fast alle verwendeten Implantate werden aus Reintitan hergestellt. Seltener werden seit einigen Jahren Implantate aus einer hellen Spezialkeramik (Material: Zirkoniumoxid) verwendet. Solche Implantate sind allerdings deutlich teurer und derzeit noch weniger gut wissenschaftlich dokumentiert, weil Langzeiterfahrungen fehlen. Ein Vorteil der Keramikimplantate ist der kosmetische Aspekt, wenn das die Implantate überdeckende Zahnfleisch dünn ist oder sich zurückzieht. Dann könnten bei Titan-Implantaten unter Umständen die dunklen Verankerungen der Brücken oder Kronen sichtbar werden. Alternativ können bei solchen Problemen mittlerweile auch Implantatpfosten (abutment) aus heller Keramik eingeschraubt werden.

Das Einsetzen der Implantate erfolgt meist unter örtlicher Betäubung. Zunächst wird die Schleimhaut über dem Kieferknochen, wo das Implantat eingesetzt werden soll, geöffnet. Dann werden mit einem Spezialbohrer Löcher in den Kiefer gebohrt, die exakt der Größe der einzusetzenden Implantate entsprechen. Damit der Kieferknochen beim Bohren nicht überhitzt, wird mit steriler Kochsalzlösung gekühlt. Nun werden die Implantate in de Bohrlöcher gesetzt und mit einer Deckschraube verschlossen. Zum Schluss wird die Schleimhaut wieder auf den Knochen gelegt und vernäht (geschlossene Einheilung). Später werden dann so genannte Implantatpfosten eingesetzt, auf die ein Provisorium oder Interimsimplantat gesetzt wird.

Bei offener Einheilung wird direkt nach der Implantation ein Zahnfleischformer eingesetzt, der während der Einheilungsphase sichtbar bleibt . Das Einbringen eines Implantats dauert ca. 30 Minuten. Nach rund einer Woche werden die Fäden gezogen. In den meisten Fällen sollten die Implantate eine gewisse Zeit nach der Implantation nicht belastet werden, damit sie in Ruhe einheilen können. Viele Experten raten von einer sofortigen Normal-Belastung der Implantate ab, um das Risiko des Verlustes während der Einheilungsphase zu minimieren.

Die Einheilung der Implantate kann unterschiedlich lang dauern: im Unterkiefer etwa zwei bis drei Monate, im Oberkiefer in der Regel um die fünf Monate. Die Dauer ist abhängig vom Verlauf der Einheilung und dem Zustand des Knochens. Nach der Einheilung werden in die Innengewinde der Implantate Pfosten gedreht werden, auf denen die endgültigen Kronen, Brücken oder Prothesen (Suprakonstruktion) befestigt werden. Nach Einsetzen des Implantats und der Suprakonstruktion muss der Patient in bestimmten Abständen zur Kontrolle, damit sichergestellt werden kann, dass das Implantat ohne schleichende Entzündung im Kiefer und Zahnfleisch einheilt.

Entscheidend für Erfolg oder Misserfolg einer Zahnimplantation ist neben der Osseointegration eine absolut sorgfältige Zahn- und Mundhygiene. Sowohl die neuen Zähne als auch die Implantat-Konstruktion müssen regelmäßig gereinigt werden, damit sich kein Zahnstein bildet, der dann zu einer „Periimplantitis“ führen kann (Zahnfleischentzündung am Implantat). Lockerung und Verlust des Implantats können die Folge sein. Aber auch andere Faktoren wie Knochenbeschaffenheit und etwaige Vorerkrankungen des Patienten können dazu führen, dass Implantate nicht einwachsen können.

Das Implantat als Basis für viele Möglichkeiten

Gegenüber herkömmlichem Zahnersatz wie Brücken oder herausnehmbare Voll- oder Teilprothesen bietet eine Implantatlösung einen großen Vorteil: Einzelne Zahnlücken können geschlossen werden, ohne gesunde Zähne an den Seiten der Lücken zu beschädigen. So müssen z.B. zur Verankerung einer Standard-Brücke Nachbarzähne abgeschliffen werden, damit die Brücke auf ihnen zementiert werden kann. Implantate eignen sich aber auch als Aufhängung für Brücken über größere Zahnlücken, wenn dafür natürliche Zähne fehlen oder zur sicheren Befestigung von Voll- oder Teilprothesen.

Sie bieten aber noch weitere wichtige Vorteile:

Kosten einer Zahnimplantation

In den letzten Jahren lässt sich nach Angaben von Verbänden der Trend erkennen, dass gepflegte Zähne zunehmend als eine Visitenkarte gelten, die man sich gerne etwas kosten lässt. Immerhin kostet die Implantation eines einzelnen Zahnes zwischen 1.800 und 2.000 Euro - ohne den möglicherweise erforderlichen Knochenaufbau.

So rechnen die gesetzlichen Kassen

Seit  2005 rechnen die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Prinzip des Festzuschusses ab: Statt eines befundorientierten, prozentualen Zuschusses von bis zu 65 Prozent zum Gesamtbetrag gibt es jetzt einen festgelegten Pauschalbetrag von 50 Prozent der kostengünstigen Regelversorgung. Die andere Hälfte zahlt immer der Patient. Die Behandlung ist frei wählbar. Dabei bleibt dem Versicherten der Festzuschuss erhalten, auch wenn er sich für eine andere Versorgung als den Standard, also etwa ein teureres Implantat oder eine Keramikkrone entscheidet. Ein lückenlos geführtes Bonusheft, das in den letzten fünf oder zehn Jahren jährlich mindestens eine Vorsorgeuntersuchung nachweist, lohnt sich da: dann zahlen die Kassen statt 50 Prozent 60 bzw. 65 Prozent der Regelversorgung. Die Differenz der Kosten zwischen Festzuschuss und Gesamtbetrag rechnet der Zahnarzt direkt mit dem Patienten nach der privaten Gebührenordnung ab.

Rechenbeispiel:

Für einen nahezu zerstörten, aber erhaltungswürdigen Backenzahn, gibt es für eine Standardversorgung (Metallkrone) einen Zuschuss von 117,71 Euro. Bei einem Zuschuss von 60 Prozent (20 Prozent Bonus) sind das 141,25 Euro, bei einem Zuschuss von 65 Prozent (30 Prozent Bonus) sind es immerhin 153,02 Euro. Je nach Material können die Gesamtkosten aber bei rund 250 bis 380 Euro liegen. Soll die Krone zusätzlich verblendet werden, kann der Betrag zwischen 400 und 530 Euro liegen. Der Festzuschuss erhöht sich dabei aber NICHT. Die Festzuschüsse ändern sich u.U. jedes Jahr. Je nach Schwere der Erkrankung und nach Umfang des Zahnersatzes gelten höhere Festzuschüsse. (Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Stand Januar 2008)

Die gesetzlichen Krankenkassen können für Patienten mit geringem Einkommen nach einer Härtefallregelung entscheiden. Dann wird der doppelte Festzuschuss gezahlt - den Rest muss der Versicherte aber trotzdem selbst leisten. Können Betroffene dies nicht aufbringen, übernimmt die Kasse alle notwendigen Kosten, vorausgesetzt, ein entsprechender Nachweis kann erbracht werden. Für Versicherte mit etwas höherem Einkommen gibt es die Möglichkeit einer gleitenden Härtefallregelung.

Ganz wichtig: Vor Behandlungsbeginn muss sich der gesetzlich Versicherte von seinem Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan erstellen lassen und diesen bei der Krankenkasse zur Bewilligung des Festkostenzuschusses einreichen. Daraus wird neben Therapie und Diagnose ersichtlich, wie hoch die Gesamtkosten und der Eigenanteil des Patienten bei einer Regelversorgung und bei einer weiterreichenden Maßnahme voraussichtlich sein werden. Der Patient kann sich auch einen zweiten Plan von einem anderen Zahnarzt als Alternative ausarbeiten lassen, um einen Vergleich - insbesondere bei teuren Zahnersatzmaßnahmen - zu haben. Erst wenn der Bescheid der Krankenkasse über den endgültigen Festzuschuss vorliegt, haben Sie einen groben Überblick über die Kosten, die auf Sie zukommen werden. Und erst dann sollten Sie sich zu weiteren Maßnahmen auf den Behandlungsstuhl des Zahnarztes Ihrer Wahl setzen.

Zahnzusatzversicherung – wann sinnvoll, wann zwecklos?

Um die Lücke zwischen Festzuschuss und Gesamtbetrag zu decken, bieten private Krankenversicherungen Zahnzusatzversicherungen an. Verbraucherschützer raten allerdings, vor Abschluss eines Vertrages genau hinzuschauen. Denn viele Patienten entschließen sich erst zum Abschluss einer solchen Versicherung, wenn konkrete Zahnersatzmaßnahmen anstehen. Doch Wartezeiten bis zu acht Monaten und reduzierte Erstattungsbeträge in den ersten Jahren können Bestandteil der Verträge sein. Genaues Hinschauen lohnt sich auch bei der Berechnung der Erstattungssätze: Werden die Prozente, die die Versicherung zahlt, auf den gesamten Rechnungsbetrag oder nur auf den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet? Gibt es Leistungen, die ausgeschlossen werden? Und nicht immer ist die Versicherung, die Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse empfiehlt, auch die günstigste. Hier lohnt sich ein Preisvergleich in aller Ruhe und zur rechten Zeit.

Auch bei der PKV besser vorher die Kosten klären!

Im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen ist eine Implantatbehandlung grundsätzlich enthalten. In welcher Höhe die Versicherung Implantate bezahlt, hängt allerdings vom Tarif des jeweiligen Vertrages ab. Wer als Privatpatient auf der sicheren Seite sein möchte, sollte vor Beginn der Maßnahmen einen Behandlungs- und Kostenplan des Zahnarztes bei seiner Versicherung einreichen. So lassen sich auch hier die Kosten im Auge halten. Denn für die steht der Privatpatient zunächst einmal selbst gerade, da er und nicht die Privatversicherung einen Vertrag mit dem Zahnarzt eingeht.

Voraussetzungen zur Implantation und Werkstoffe

Jeder, der sich nach dem Verlust einer oder mehrerer Zähne Implantate einsetzen lassen möchte, sollte sich eingehend von einem Zahnarzt, der als Implantologe Erfahrung hat, beraten lassen. Grundsätzlich muss festgestellt werden, ob die Knochensubstanz im Ober- oder Unterkiefer ausreicht, um Implantaten einen festen Halt zu bieten. Bei bestimmten Vorerkrankungen sollte auch ein Facharzt oder Hausarzt oder –ärztin hinzugezogen werden. Gegenanzeigen (Kontraindiaktionen) für eine Implantation können so diskutiert und ausgeschlossen werden.

Knochenaufbau – wenn sich der Kieferknochen zurückgezogen hat

Damit ein Implantat optimal in den Kieferknochen einwachsen kann, muss die Knochensubstanz entsprechend dicht und ausreichend dick sein. Ein durchschnittliches Implantat von vier Millimetern Länge sollte rundherum von zwei Millimeter Knochen umgeben sein, um Halt zu finden. Das bedeutet, dass der Kieferknochen mindestens sechs Millimeter stark sein sollte. Heute besteht die Möglichkeit, auf verschiedenen Wegen den fehlenden Knochen aufzubauen. Besonders im Seitenbereich des Oberkiefers mangelt es häufig an Masse - einfach deshalb, weil sich dort die Kieferhöhle ausdehnt. Durch einen so genannten Sinus-Lift wird die Kieferschleimhaut angehoben, so dass darunter ein Hohlraum für zusätzliche Knochensubstanz entsteht. Durch Auffüllen dieses Hohlraums mit Knochen oder Knochenersatzmaterial (synthetisches Material oder natürliches Ersatzmaterial, hergestellt aus Knochenbestandteilen von Tieren oder aus Korallen) wird ausreichend Knochensubstanz geschaffen, um einem Implantat Halt zu geben.

Ein anderes Verfahren kann eingesetzt werden, wenn der Kiefer für das Implantat zu schmal oder zu niedrig ist. Dafür kann aus dem eigenen Kinn oder Ober- oder Unterkiefer ein Knochenspan oder -block entnommen werden. (Knochenblock) Das ist ambulant bei örtlicher Betäubung möglich und erfolgt vom Mundraum her. Das Knochentransplantat wird mit einer kleinen Titanschraube an der gewünschten Stelle befestigt. Die Mundschleimhaut wird darüber vernäht und der Spenderknochen kann – je nach Beschaffenheit über mehrere Monate - hinweg einwachsen. Zum Einsetzen des Implantates wird die Schleimhaut wieder aufgeschnitten und die Titanschraube entfernt. In manchen Fällen werden Knochentransplantation und das Setzen des Implantates auch in einem Behandlungsschritt durchgeführt. Ist ein größeres Knochenstück nötig, kann man es aus dem Hüftknochen entnehmen und in den Kiefer einsetzen. Allerdings ist dieses Verfahren nur unter Vollnarkose im Krankenhaus möglich. Bei zu schmalem Kiefer kann auch das Verfahren der Knochenspreizung angewendet werden. Dafür muss der Keifer in Längsrichtung aufgespalten und gespreizt werden, damit zusätzliches Knochenmaterial eingebracht und der Kiefer verbreitert werden kann. Erst danach können Implantate gesetzt werden. Ein weiteres Verfahren des Knochenaufbaus bei zu niedrigem Kieferknochen ist die so genannte Distraktionsosteogenese. Dabei wird der Knochen in einen oberen und unteren Teil gespalten. Eine an diesen Knochenteilen befestigte Spezialschraube erlaubt das schrittweise Anheben des oberen Knochenteils. Genutzt wird bei diesem Verfahren die Fähigkeit des Körpers zur Knochenneubildung (Kallusbildung). Allerdings muss die Schraubenvorrichtung im Mund für einige Wochen getragen werden. In einem Zeitraum von 12 Wochen können somit aber etwa 10 Millimeter neuer Knochen gewonnen werden.

Nicht für jeden kommt ein Implantat in Frage - Gegenanzeigen (Kontraindikationen)

Gravierende Vorerkrankungen können verhindern, dass eine Zahnimplantation erfolgreich vorgenommen werden kann. Man unterscheidet zwischen absoluten und relativen Gegenanzeigen, denn nicht immer bedeutet eine Erkrankung, dass Implantate für den Patienten unmöglich sind. Umso wichtiger ist es, dass sich der Implantologe und behandelnde Arzt miteinander abstimmen können, um die Behandlung zu begleiten und ggf. erfolgreich abschließen zu können.

Zu den relativen Gegenanzeigen gehören: Je nach Schweregrad einer Erkrankung wie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Osteoporose oder Rheuma kann es sein, dass von einer Implantation abgeraten wird. Bei Diabetes und Bluthochdruck muss darauf geachtet werden, dass die Zucker- rsp. die Blutdruckwerte medikamentös optimal eingestellt sind. Nur dann steht der Implantation nichts im Wege. Auch bei Osteoporose muss ärztlich geklärt werden, ob Implantate festen Halt im Knochen finden können. Osteoporose stellt dann eine absolute Kontraindikation dar, wenn sie mit Bisphosphonaten behandelt wird. Denn das Problem ist, dass diese Medikamentengruppe den Knochenstoffwechsel verlangsamt, um so den Knochenabbau zu verzögern. Das bedeutet aber auch, dass Implantate schlecht oder gar nicht einwachsen können und wieder herausfallen können. Auch wenn die Behandlung mit Bisphosphonaten abgesetzt wird, muss berücksichtigt werden, dass deren Wirkung extrem lange anhält und ein entsprechend langer Vorlauf nötig ist, um die Implantation nicht zu gefährden. Rheuma stellt insofern eine Kontraindikation dar, weil häufig mit Kortison behandelt werden muss. Kortison beeinflusst ebenfalls den Knochenstoffwechsel und führt je nach Dosierung und Langfristigkeit der Einnahme ebenfalls zu Osteoporose. Als absolute Gegenanzeigen für ein Zahnimplantat gelten:

Entzündungen vermeiden!

Grundsätzlich liegt die größte Gefahr für das Einwachsen des Implantats in einer bakteriellen Infektion. Daher kann ein solcher Eingriff erst vorgenommen werden, wenn keine Entzündungen wie Parodontitis (Entzündung des Zahnfleisches und Zahnbettes) vorliegen und alle Behandlungen abgeschlossen sind. Aber auch während der OP und insbesondere in der ersten Zeit nach dem Eingriff können Bakterien den Verlust des Implantates bedeuten. Deshalb ist absolute Hygiene während des Eingriffes unerlässlich; enorm wichtig sind auch die regelmäßige Kontrolle durch den Zahnarzt, intensive Zahnreinigung und Mundhygiene. Auch Rauchen ist ein Risikofaktor, denn es verlangsamt den Heilungsprozess und gefährdet somit die Einheilung der Implantate. Bei Jugendlichen sollte ein Implantat erst gesetzt werden, wenn der Kiefer ausgewachsen ist: das ist bei Mädchen im Alter von etwa 16, bei Jungen mit 17 Jahren der Fall.

Implantat-Materialien

Inzwischen gibt es rund 100 verschiedene Systeme von Zahnimplantaten auf dem Markt. In den allermeisten Fällen besteht die schraubenförmige künstliche Zahnwurzel aus Titan. Reintitan hat sich über fast vier Jahrzehnte als Zahnimplantatmaterial bewährt, weil es kaum allergischen Reaktionen auslöst – und sich mit dem Knochen verbinden kann. Dieses Phänomen wird als „Osseointegration“ bezeichnet und gilt heute als der wichtigste Maßstab für den Erfolg einer Implantation.  Wenn Patienten metallfreie Implantate wünschen, können Zahnärzte seit einigen Jahren auf Keramikimplantate zurückgreifen. Sie bestehen aus gehärteter Spezial-Zirkoniumkeramik und sind aus einem Guss, d.h. das Implantat besteht aus einem Implantatpfosten mit einer integrierten Gewindeschraube, auf der die Krone befestigt wird. Solche Implantate sind allerdings deutlich teurer und derzeit noch weniger gut wissenschaftlich dokumentiert, denn Langzeiterfahrungen fehlen. Ein Vorteil der Keramikimplantate ist der kosmetische Aspekt, insbesondere dann, wenn das die Implantate überdeckende Zahnfleisch dünn ist oder sich zurückzieht. Dann können bei Titan-Implantaten unter Umständen die dunklen Verankerungen der Brücken oder Kronen sichtbar werden. Alternativ können bei solchen Problemen mittlerweile auch Implantatpfosten (abutment) aus heller Keramik eingeschraubt werden.

Stand 2009

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